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„Aufwandsentschädigungen“ von Internet-Apotheken
Ausgabe:

Ärztenews

Sterbegelder aus der Ärzteversorgung

Sterbegeldbezüge als steuerpflichtige sonstige Einkünfte? ...mehr

Personalgestellung von Pflegefachkräften

EuGH versagt Umsatzsteuerbefreiung ...mehr

Krankengeld unter Progressionsvorbehalt

Krankentagegelder aus privater Krankenversicherung ...mehr

„Aufwandsentschädigungen“ von Internet-Apotheken

Die Aufwandsentschädigung darf weder von der steuerlichen Bemessungsgrundlage abgezogen noch als „negative Umsätze“ steuermindernd geltend gemacht werden ...mehr

Unterbringung im Pflegeheim

Steuerliche Behandlung der Aufwendungen ...mehr

Umsatzsteuerfreie Leistungen von Podologen

Die Umsatzsteuerpflicht fußpflegerischer Leistungen hängt im Einzelfall von einer ärztlichen Verordnung ab ...mehr

Kauf einer Praxisausstattung

Die Mehrwertsteuer bzw. im Fachjargon Umsatzsteuer genannt, ist von einem Unternehmer auf jeden steuerbaren Umsatz zu verrechnen ...mehr

Kulturlinks

Aktuelle Festivals und kulturelle Veranstaltungen. ...mehr

„Aufwandsentschädigungen“ von Internet-Apotheken

Medikamente auf Geld

Der Fall

Eine niederländische Internet-Apotheke hatte, um ihrer berufsrechtlich geschuldeten Beratung zu genügen, den Patienten für die telefonische oder schriftliche Beantwortung von Fragen zu ihrer Erkrankung und für die Übersendung des Rezeptes eine Aufwandsentschädigung zugesagt. Die Apotheke deklarierte ihre Lieferungen an Privatpatienten als steuerpflichtiges Versandhandelsgeschäft, die Lieferungen an Kassenpatienten als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung an gesetzliche Krankenkassen. Soweit so gut. Der Knackpunkt lag allerdings darin, dass die Apotheke bei den Privatpatientenlieferungen die gezahlten Aufwandsentschädigungen und die an Kassenpatienten geleisteten Beträge von der Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage abgezogen hat.

Bundesfinanzhof

Letzteres ist nach Auffassung des Bundesfinanzhofes (BFH) nicht zulässig. Die Aufwandsentschädigung darf weder von der steuerlichen Bemessungsgrundlage abgezogen noch als „negative Umsätze“ steuermindernd geltend gemacht werden (Beschluss vom 24.02.2015, V B 147/14).

Stand: 27. Mai 2015

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