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Neue Umzugskostenpauschalen
Ausgabe:

Steuernews

Bundesverfassungsgericht kippt Erbschaftsteuerprivilegien

Oberstes deutsches Gericht hält Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen für verfassungswidrig ...mehr

Jahressteuergesetz 2015 nachgebessert

Bundesrat folgt Änderungsvorschlägen des Finanzausschusses ...mehr

Mini- und Midijobs: Neuerungen zum 01.01.2015

Konsequenzen der zum 01.01.2015 endenden Bestandsschutz- und Übergangsregelungen ...mehr

Spanienimmobilie: Vorsicht verdeckte Gewinnausschüttung!

Ehemaliges Steuersparmodell wird zur Steuerfalle! ...mehr

Mahlzeitengestellung 2015

BMF-Schreiben vom 16.12.2014 ...mehr

Steuererklärungsfristen 2015

Das Bundesfinanzministerium hat die Termine für die Abgabe der Steuererklärung 2014 im Kalenderjahr 2015 bekannt gegeben. ...mehr

Nutzungswertbesteuerung bei Wechselkennzeichen

Wechselkennzeichen, doppelte Nutzungswertbesteuerung, ... ...mehr

Neue Umzugskostenpauschalen

Umzugskosten, Umzugsauslagen (§ 10 Abs. 1 BUKG) ...mehr

Neue Umzugskostenpauschalen

Neues Haus Konzept

Umzugskosten

Beruflich bedingte Umzugskosten stellen grundsätzlich Werbungskosten dar. Ein Werbungskostenabzug ist bis zur Höhe der Beträge möglich, die nach dem Bundesumzugskostengesetz und der Auslandsumzugskostenverordnung höchstens gezahlt werden könnten. Sofern die Höchstbeträge eingehalten werden, ist nicht zu prüfen, ob die Umzugskosten Werbungskosten darstellen. Anders ist es, wenn höhere Umzugskosten im Einzelnen nachgewiesen werden. Hier ist eine Prüfung erforderlich (R 9.9. Abs. 2 LStR 2015).

Umzugsauslagen (§ 10 Abs. 1 BUKG)

Das BMF hat mit Schreiben vom 06.10.2014 (Az. IV C 5, S 2353/08/10007) die neuen Pauschbeträge für die sonstigen Umzugsauslagen (§ 10 Abs. 1 Bundesumzugskostengesetz) bei Beendigung des Umzugs ab dem 01.03.2015 bekannt gegeben. Diese betragen:

  • Für Verheiratete, Lebenspartner und Gleichgestellte: 1.460 € (bisher 1.429 €)
  • Für Ledige: 730 €

Die Pauschalen erhöhen sich für jede weitere Person (mit Ausnahme des Ehegatten oder Lebenspartners) um 322 € (bisher 315 €).

Stand: 29. Januar 2015

geschützter Mandantenbereich
Peter Fischernich Steuerberatung, Standort Giselastraße 26, 80802 München, +49 89 2777579-0