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Neue Gesetze zum Schutz der Kleinanleger
Ausgabe:

Steuernews

Neue EU-Erbrechtsverordnung

Neue Regelung tritt ab dem 17.08.2015 in Kraft ...mehr

Badmodernisierung als Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer

Anteilige Absetzbarkeit von Renovierungskosten ...mehr

Neue Grenzen für Kontrollmitteilungen

Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden ...mehr

Verbesserung der Steuertransparenz

Agenda zur Steuervermeidung der EU-Kommission ...mehr

Vorratsbewertung

Neues BMF-Schreiben zur LIFO-Methode ...mehr

Zweites Verkehrssteueränderungsgesetz

Die Pkw-Maut wurde vom Bundesrat am 08.05.2015 nach ausführlicher Debatte beschlossen. ...mehr

Höhere Bilanzprüfungsgrenzen schon ab 2014 nutzen

Prüfungspflichtig sind Bilanzen von GmbHs künftig erst ab einer Bilanzsumme von 6 Mio. € und/oder einem Umsatz von 12 Mio. €. ...mehr

Neue Gesetze zum Schutz der Kleinanleger

Zum Schutz der Kleinanleger sind in den vergangenen Monaten gleich mehrere Gesetze verabschiedet worden. ...mehr

Neue Gesetze zum Schutz der Kleinanleger

Richter

Schutz vor Bankpleiten

Zum Schutz der Kleinanleger sind in den vergangenen Monaten gleich mehrere Gesetze verabschiedet worden. Am 08.05.2015 haben die Länder ein Gesetz zur Umsetzung der Europäischen Einlagensicherungsrichtlinie in nationales Recht gebilligt. Das Gesetz soll Sparer bei Bankenpleiten zukünftig besser schützen. Wie bisher bleiben Einlagen bis zu einer Grenze von 100.000 € garantiert. Besonders schutzwürdige Einlagen – wie zum Beispiel aus einem Immobilienverkauf oder aus sozialrechtlichen Abfindungen – sind bis zu 500.000 € abgesichert. Die Auszahlungsfrist für die Entschädigung verringert sich von bisher 20 auf 7 Arbeitstage. Die Neuregelungen sollen ab dem 03.07.2015 gelten.

Kleinanlegerschutzgesetz

Außerdem hat der Bundestag am 23.04.2015 in 2. und 3. Lesung das Kleinanlegerschutzgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz sollen Lücken beim Schutz von Kleinanlegern geschlossen und die Transparenz von Vermögensanlagen erhöht werden. Mit dem Gesetz werden erstmals auch so genannte Crowd-Finanzierungen geregelt. Unter anderem sieht das Gesetz vor, dass Investoren den Erhalt des Vermögensanlage-Informationsblattes auf elektronischem Wege bestätigen sollen.

Stand: 29. Juni 2015

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Peter Fischernich Steuerberatung, Standort Giselastraße 26, 80802 München, +49 89 2777579-0