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Zweites Verkehrssteueränderungsgesetz
Ausgabe:

Steuernews

Neue EU-Erbrechtsverordnung

Neue Regelung tritt ab dem 17.08.2015 in Kraft ...mehr

Badmodernisierung als Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer

Anteilige Absetzbarkeit von Renovierungskosten ...mehr

Neue Grenzen für Kontrollmitteilungen

Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden ...mehr

Verbesserung der Steuertransparenz

Agenda zur Steuervermeidung der EU-Kommission ...mehr

Vorratsbewertung

Neues BMF-Schreiben zur LIFO-Methode ...mehr

Zweites Verkehrssteueränderungsgesetz

Die Pkw-Maut wurde vom Bundesrat am 08.05.2015 nach ausführlicher Debatte beschlossen. ...mehr

Höhere Bilanzprüfungsgrenzen schon ab 2014 nutzen

Prüfungspflichtig sind Bilanzen von GmbHs künftig erst ab einer Bilanzsumme von 6 Mio. € und/oder einem Umsatz von 12 Mio. €. ...mehr

Neue Gesetze zum Schutz der Kleinanleger

Zum Schutz der Kleinanleger sind in den vergangenen Monaten gleich mehrere Gesetze verabschiedet worden. ...mehr

Zweites Verkehrssteueränderungsgesetz

LKW auf Autobahn

PKW-Maut

Die Pkw-Maut wurde vom Bundesrat am 08.05.2015 nach ausführlicher Debatte beschlossen. Bereits im März dieses Jahres billigte der Bundestag die lange Zeit umstrittene Abgabe. Die Maut gilt auf Autobahnen und Bundesfernstraßen. Inländische Fahrzeughalter müssen die Maut grundsätzlich für ein Jahr entrichten. Die Höhe der Maut richtet sich nach dem Hubraum und den Umwelteigenschaften des jeweiligen Fahrzeugs. Ausländische Fahrzeughalter zahlen nur für die Nutzung von Autobahnen.

Jahresmaut und Kurzzeitvignetten

Die Jahresmaut beträgt maximal 130 €. Ausländische Halter können zwei verschiedene Kurzzeitvignetten erwerben. Die Kosten richten sich auch hier nach der Umweltverträglichkeit des jeweiligen Fahrzeugs. An Kurzzeitvignetten stehen zur Wahl: Zehn-Tages-Vignetten zum Preis von 5,10 oder 15 € (je nach Fahrzeug-Typenklasse) sowie Zwei-Monats-Vignetten für 16, 22 oder 30 €.

Zweites Verkehrssteueränderungsgesetz

Gleichzeitig beschlossen wurde das zweite Verkehrssteueränderungsgesetz. Danach sollen Halter inländischer Fahrzeuge für die PKW-Maut eine finanzielle Entlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer erhalten. Der Beginn der Mauterhebung ist derzeit noch offen und wird von der Bundesregierung durch Verordnung festgelegt. Vorgesehen ist die Maut ab dem Jahr 2016. Die Vorschriften zur Entlastung bei der Kfz-Steuer für inländische Fahrzeughalter sollen am 31.12.2015 in Kraft treten.

Stand: 29. Juni 2015

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Peter Fischernich Steuerberatung, Standort Giselastraße 26, 80802 München, +49 89 2777579-0