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Neuer BEPS-Aktionsplan
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Steuernews

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Neuer BEPS-Aktionsplan

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Neuer BEPS-Aktionsplan

Unterschiedliche Euroscheine gerollt

Aktion gegen Steuerhinterziehung und Gewinnverlagerung

BEPS-Aktionsplan der OECD

Diverse Großkonzerne haben in letzter Zeit durch vorteilhafte Gewinnverlagerungen viel Aufmerksamkeit erregt. Nun schlagen die Hochsteuerländer zurück. Im Oktober 2015 haben die Finanzminister der G20-Staaten den sogenannten BEPS-Aktionsplan zur Besteuerung international tätiger Konzerne und Organgesellschaften verabschiedet. BEPS steht für „Base Erosion and Profit Shifting“. Der Begriff umfasst Maßnahmen gegen die sogenannte Aushöhlung der Steuerbasis und die Gewinnverlagerung. Der Aktionsplan sieht umfangreiche Maßnahmen gegen Gewinnverlagerungen in Niedrigsteuerländer vor.

Maßnahmenplan

Der Aktionsplan soll grundsätzlich sicherstellen, dass Gewinne dort besteuert werden können, wo sie erwirtschaftet worden sind. Dies soll u. a. durch eine bessere Kontrolle der Verrechnungspreise für Lieferungen und Leistungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften erfolgen. Unterbunden werden sollen künftig sogenannte „hybride Gestaltungen“ und die Generierung sogenannter „weißer Einkünfte“. Für die „digitale Wirtschaft“ (u. a. Google, Amazon) sollen spezielle Vorschriften erlassen werden. Außerdem wird der Betriebsstättenbegriff neu definiert. Dadurch soll verhindert werden, dass der Betriebsstättenstatus für vorteilhafte Steuerzwecke „konstruiert“ werden kann.

Kontrollen ab 2016

Ab 2016 werden die OECD-Steuerexperten mit ihren regelmäßigen Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung der im Aktionsplan vereinbarten Maßnahmen beginnen. Zudem kann die Finanzverwaltung ab 2016 die Offenlegung der gesamten Konzernrechnungslegung, der Bilanzierung und der Zahlungsströme verlangen.

Stand: 27. Oktober 2015

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Peter Fischernich Steuerberatung, Standort Giselastraße 26, 80802 München, +49 89 2777579-0