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Erbschaftsteuer: Vorläufige Steuerfestsetzung
Ausgabe:

Steuernews

Neues Steuertarifänderungsgesetz

Erhöhung des Grundfreibetrages, Kindergeld und Kindergeldfreibetrag ...mehr

Werbungskosten bei Kapitaleinkünften

Bundesfinanzhof billigt Abzugsverbot auch bei Günstigerprüfung ...mehr

Betriebswirtschaft: Kurzfristige Erfolgsrechnung

Die erfolgreiche Kostenträger-Zeitrechnung ...mehr

Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)

OECD-Gegenmaßnahmen zu Gewinnverlagerungen ...mehr

Erbschaftsteuer: Vorläufige Steuerfestsetzung

Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden ...mehr

Private Veräußerungsgeschäfte

Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken sind einkommensteuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt. ...mehr

Entnahme des betrieblichen Kraftfahrzeugs

Eine Entnahme des betrieblich genutzten Kraftfahrzeugs erfolgt vielfach nach Ende der steuerlichen Abschreibung, spätestens also nach sechs Jahren. ...mehr

Überstunden bei geringfügiger Beschäftigung

Für geringfügig Beschäftigte bestehen seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes Aufzeichnungspflichten hinsichtlich der geleisteten Arbeitsstunden. ...mehr

Erbschaftsteuer: Vorläufige Steuerfestsetzung

Ältere Damen im Park

Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden

Erbschaftsteuerrecht

Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Urteil vom 17.12.2014 (Az. 1 BvL 21/12) einzelne Vorschriften des gegenwärtigen Erbschaftsteuerrechts für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt die Finanzämter angewiesen, im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten sämtliche Steuerfestsetzungen in vollem Umfang nur noch vorläufig durchzuführen. Das Vorläufigkeitsgebot bezieht sich auf nach dem 31.12.2008 entstandene Erbschaft- bzw. Schenkungsteuern (gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 12.03.2015).

Stand: 28. April 2015

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Peter Fischernich Steuerberatung, Standort Giselastraße 26, 80802 München, +49 89 2777579-0