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Zahnaufhellungen
Ausgabe:

Ärztenews

Umsatzsteuer für ästhetische Operationen

Umsatzsteuerfrei bei Krankheit oder Verletzung ...mehr

Musik in der Zahnarztpraxis

GEMA unterliegt vor dem BGH ...mehr

Steuerliche Beurteilung von Pflegekräften

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Bereitschaftszeitvergütung

Mindestlohn nicht zwingend ...mehr

Zahnaufhellungen

Bleaching als Teilleistung der Heilbehandlung umsatzsteuerfrei ...mehr

Überlassung von Operationsräumen

Eine freiberufliche Anästhesistin hat anderen Ärzten ihre Operationsräume samt Ausstattung für ambulante Operationen vermietet. ...mehr

Gewinnmindernde Rückstellungen für Honorarrückforderungen

Ärztinnen und Ärzte, die ihren steuerpflichtigen Gewinn mittels Bilanzierung ermitteln lassen, können für bestimmte Verpflichtungen Rückstellungen bilden. ...mehr

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Zahnaufhellungen

Zahnarzt

Bleaching als Teilleistung der Heilbehandlung umsatzsteuerfrei

Bundesfinanzhof

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass Zahnaufhellungen zum Zweck der Beseitigung behandlungsbedingter Zahnverdunkelungen umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen darstellen (Urteil vom 19.03.2015, V R 60/14). Kennzeichnend für den Streitfall war, dass die Bleaching-Behandlung nach einer Wurzelbehandlung erfolgte.

Bleaching als Folgebehandlung

Unstreitig ist stets eine Zahnaufhellungsbehandlung rein kosmetischer Natur. Der BFH sah die Bleaching-Maßnahme jedoch als Folgebehandlung der – umsatzsteuerfreien – Wurzelbehandlung an. Dies deshalb, weil sie dem Zweck der Beseitigung der negativen Auswirkungen (der Verdunkelungen) diente. Nach der BFH-Rechtsprechung beschränkt sich die Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungen nicht bloß auf die unmittelbaren Leistungen wie Diagnose, Behandlung oder Heilung von Krankheit oder Verletzung. Die Umsatzsteuerbefreiung erstreckt sich auch auf Leistungen, die erst als Folge der Heilbehandlungen erforderlich werden. Die Bleaching-Behandlung gehörte daher als Folgebehandlung zu den steuerfreien Heilbehandlungsleistungen.

Stand: 28. August 2015

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