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Arbeitsverträge bei Weiterbildung
Ausgabe:

Ärztenews

Ärztliche Versorgung in Alten- und Pflegeheimen

Komplette medizinische Versorgung umsatzsteuerfrei ...mehr

Krankenfahrten mit dem Taxi

Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei nicht mehr als 50 km ...mehr

Lagerung von Eizellen

Umsatzsteuerfrei bei therapeutischem Zweck ...mehr

Pflegeaufwendungen für nahe Angehörige

Pflege-Pauschbetrag oder tatsächliche Aufwendungen ...mehr

Arbeitsverträge bei Weiterbildung

Arbeitszeit muss Weiterbildung ermöglichen ...mehr

Alkohol-Wasser-Mischungen

Die Branntweinsteuer zählt zu den Verbrauchsteuern. ...mehr

Steuerabzug für Diätverpflegung

Im Streitfall hatte eine Steuerpflichtige ärztlich verordnete Vitamine und andere Mikronährstoffe erhalten. ...mehr

Kulturlinks

Aktuelle Festivals und kulturelle Veranstaltungen. ...mehr

Arbeitsverträge bei Weiterbildung

Junger Mann in Bibliothek

Arbeitszeit muss Weiterbildung ermöglichen

Ärzte in Weiterbildung

Ärztinnen und Ärzte erwerben meist während ihrer Tätigkeit Zusatzqualifikationen. Im Streitfall machte eine Ärztin eine Weiterbildung zur Gastroenterologin. Zu diesem Zweck schloss sie mit einem Krankenhausträger einen befristeten Arbeitsvertrag für zwei Jahre ab. Im Zeitverlauf kam es zum Streit hinsichtlich der Dienstplangestaltung. Diese wurde nach Ansicht der Klägerin so durchgeführt, dass diese an der Weiterbildung gehindert war. Die Ärztin wollte das Arbeitsverhältnis verlängern. Der Krankenhausträger lehnte ab.

Entscheidung des Landesarbeitsgerichts

Die Ärztin klagte vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg. Die Richter vertraten die Ansicht, dass ein Krankenhausträger (Arbeitgeber) bei Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags mit einem Arzt in Weiterbildung eine Weiterbildungsplanung zu erstellen hat, die zeitlich und inhaltlich auf die konkrete Weiterbildung zugeschnitten ist. Da dies im Streitfall offensichtlich nicht der Fall war, war die Befristung des Arbeitsvertrages unwirksam (Urteil vom 11.9.2015, 1 Sa 5/15).

Stand: 26. November 2015

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Peter Fischernich Steuerberatung, Standort Giselastraße 26, 80802 München, +49 89 2777579-0