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Körperschaftsteuerpflicht eines ausgegliederten Krankenhauslabors
Ausgabe:

Ärztenews

Aktuelles zur steuerlichen Behandlung selbst getragener Gesundheitsaufwendungen

Neues Steueränderungsgesetz enthält Ausweitung der Umsatzsteuerbefreiung für heilbehandelnde Berufe ...mehr

Anfertigen einer Tumorstatistik

Eine urologische Gemeinschaftspraxis übermittelte nach Zustimmung der Patienten regelmäßig Meldungen von Tumordiagnosen ...mehr

Körperschaftsteuerpflicht eines ausgegliederten Krankenhauslabors

Ein Krankenhausträger hatte eine GmbH gegründet, die für die eigenen Krankenhäuser Laborleistungen erbrachte. ...mehr

Wechsel von einer Gemeinschafts- in die Einzelpraxis

Arztgemeinschaftspraxen, meist in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ...mehr

Einkommensteuer-Richtlinien 2012

Erleichterungen beim Nachweis von Krankheitskosten ...mehr

Gewinnermittlung 2013

Mit dem Ende des Kalenderjahres endet für den Arzt/die Ärztin regelmäßig auch das Steuerjahr. ...mehr

Gewerbesteuerpflicht eines ambulanten Dialysezentrums

Dialysezentrum steuerfrei? Die Finanzverwaltung begründet dies mit der Auslegung des Begriffs der „Pflegebedürftigkeit“. ...mehr

Kulturlinks

Die multimediale Neuinszenierung der erfolgreichen Zirkusshow ist auf Tournee. ...mehr

Körperschaftsteuerpflicht eines ausgegliederten Krankenhauslabors

Körperschaftssteuerpflicht

Sachverhalt

Ein Krankenhausträger hatte eine GmbH gegründet, die für die eigenen Krankenhäuser Laborleistungen erbrachte. Die Finanzverwaltung erkannte die Gemeinnützigkeit der GmbH nicht an und unterwarf sie der Körperschaftsteuerpflicht.

Urteil Bundesfinanzhof

Der Bundesfinanzhof gab der Finanzverwaltung Recht. Begründung des BFH: Nicht die GmbH, sondern die Krankenhäuser des gemeinnützigen Krankenhausträgers erbringen die körperschaftsteuerfreien Leistungen gegenüber den Patienten. Die streitgegenständliche GmbH aber würde mit ihren Laborleistungen lediglich die Krankenhäuser bei deren Hilfeleistungen unterstützen (Urt. v. 06.02.2013, I R 59/11). Daher sei die Gemeinnützigkeit zu verneinen.

Stand: 29. November 2013

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