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Sachbezugswerte 2016
Ausgabe:

Steuernews

Aktuelle BFH-Revisionsverfahren 2016

Anhängige Revisionsverfahren und zu erwartende Entscheidungen 2016 ...mehr

Gewerbesteuer verfassungsgemäß

Nichtabziehbarkeit bei Einkommensteuer zulässig ...mehr

Kindergeld-Änderungen 2016

Höheres Kindergeld und neue Voraussetzungen für Kindergeldzahlungen ...mehr

Automatischer Informationsaustausch

Einstimmiger Beschluss des Finanzausschusses ...mehr

Negativzinsen bei Gewerbesteuer

Keine Hinzurechnung zum Gewerbeertrag ...mehr

Sozialversicherungsbeitrag 2016

Die Beitragssätze in der gesetzlichen Sozialversicherung bleiben 2016 unverändert. ...mehr

Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer wird grundsätzlich nach vereinbarten Entgelten erhoben. ...mehr

Sachbezugswerte 2016

Der Lohnsteuer unterliegen neben Geldbezügen auch Sachbezüge, soweit sie aus dem Beschäftigungsverhältnis herrühren. ...mehr

Sachbezugswerte 2016

Holztor

Steuerpflichtige Sachzuwendungen

Der Lohnsteuer unterliegen neben Geldbezügen auch Sachbezüge, soweit sie aus dem Beschäftigungsverhältnis herrühren. Arbeitnehmer erhalten vielfach neben ihren Lohnbezügen auch freie Unterkunft und Verpflegung. Zur wertmäßigen Bemessung dieser Leistungen enthält die „Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt“ (sogenannte Sozial-versicherungsentgeltverordnung - SvEV) bestimmte Sachbezugswerte. Diese gelten auch im Steuerrecht.

Sachbezugswerte

Die amtlichen Sachbezugswerte werden jährlich neu festgelegt. Für 2016 sind folgende Werte maßgeblich: Für ein kostenfreies Frühstück gilt ein Wert von € 50,00 im Monat bzw. € 1,67 pro Tag. Für das tägliche Mittag- oder Abendessen sind € 93,00 im Monat bzw. € 3,10 pro Tag festzusetzen. Für eine komplette freie Verpflegung gilt ein Sachbezugswert von € 236,00 pro Monat. Die freie Unterkunft ist mit einem Pauschbetrag von € 223,00 anzusetzen.

Freie Verpflegung und Unterkunft

Erhält ein Beschäftigter zu seinem Lohn hinzu freie Verpflegung und Unterkunft, sind insgesamt € 459,00 dem steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn hinzuzurechnen. Das sind gegenüber 2015 € 7,00 mehr.

Stand: 21. Dezember 2015

geschützter Mandantenbereich
Peter Fischernich Steuerberatung, Standort Giselastraße 26, 80802 München, +49 89 2777579-0