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Leistungsänderungen in der Pflegeversicherung
Ausgabe:

Ärztenews

Honorar für Studienteilnahme umsatzsteuerfrei?

BFH: Studie muss therapeutischen Zwecken dienen ...mehr

Raucherentwöhnung umsatzsteuerfrei

BFH stuft Seminare als steuerfreie Heilbehandlung ein ...mehr

Zahnaufhellungen umsatzsteuerfrei

Bleaching aufgrund einer Vorerkrankung und –behandlung ...mehr

Sondennahrung unterliegt dem Regelsteuersatz

Qualifizierung von Sondennahrung als Getränk ...mehr

Leistungsänderungen in der Pflegeversicherung

Neuerungen durch das Fünfte SGB XI Änderungsgesetz ...mehr

Fahrtkosten für Hausbesuche

Ärztinnen und Ärzte können Aufwendungen für berufliche Fahrten grundsätzlich als Werbungskosten geltend machen. ...mehr

Abwehr von Gewerbesteueransprüchen

Ärztinnen und Ärzte erzielen grundsätzlich als freiberuflich tätige Personen Einkünfte aus „selbstständiger Arbeit“ und nicht aus „Gewerbebetrieb“. ...mehr

Kulturlinks

Im Frühjahr 2015 gibt es wieder viele interessante Veranstaltungen ...mehr

Leistungsänderungen in der Pflegeversicherung

Leistungsänderung

Neuerungen durch das Fünfte SGB XI Änderungsgesetz

Höhere Beitragssätze

Zum 01.01.2015 ist das Fünfte Gesetz zur Änderung des Elften Sozialgesetzbuches in Kraft getreten. Mit Inkrafttreten des Gesetzes wurde der Beitragssatz um 0,3 % auf 2,35 % erhöht. Unverändert geblieben ist dabei der Beitragszuschlag für kinderlose Personen.

Neuer Pflegevorsorgefonds

Das Fünfte SGB-XI ÄndG regelt u. a. in einem neuen 14. Kapitel die Bildung eines neuen Pflegevorsorgefonds. Mit diesem Sondervermögen sollen die aufgrund der demografischen Entwicklung künftig deutlich steigenden Ausgaben aufgefangen werden. Insbesondere soll der Gefahr einer notwendigen Beschränkung des Leistungsniveaus der Pflegeversicherung begegnet werden.

Neue Pflegesätze

Ab dem 01.01.2015 gelten höhere Pflegesätze. Für häusliche Pflegeeinsätze werden in der Pflegestufe I € 468,-- (bisher € 450,--) bzw. in der Pflegstufe II € 1.144,-- (bisher € 1.100,--) und in der Pflegestufe III € 1.612,-- (bisher € 1.550,--) gezahlt. Das Pflegegeld (bei selbst beschaffter Pflegehilfe) wird erhöht von € 235,-- auf € 244,-- (Pflegestufe I) bzw. von € 440,-- auf € 458,-- (Pflegestufe II) bzw. in der Pflegestufe III auf € 728,-- (bisher € 700,--). Die Pflegesätze für vollstationäre Leistungen steigen in der Pflegestufe I auf € 1.064,-- (bisher € 1.023,--), in der Pflegestufe II auf € 1.330,-- (bisher € 1.279,--) und in der Pflegestufe III auf € 1.612,-- (bisher € 1.550,--).

Ausblick

Das Änderungsgesetz ist das erste einer großen Pflegereform, welche allgemein als „Pflegeänderungsgesetz I“ bezeichnet wird. Gespannte Blicke richten sich vor allem auf den noch in dieser Legislaturperiode zu erwartenden zweiten Schritt und der Definition des neuen „Pflegebedürftigkeitsbegriffs“.

Stand: 25. Februar 2015

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Peter Fischernich Steuerberatung, Standort Giselastraße 26, 80802 München, +49 89 2777579-0