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Raucherentwöhnung umsatzsteuerfrei
Ausgabe:

Ärztenews

Honorar für Studienteilnahme umsatzsteuerfrei?

BFH: Studie muss therapeutischen Zwecken dienen ...mehr

Raucherentwöhnung umsatzsteuerfrei

BFH stuft Seminare als steuerfreie Heilbehandlung ein ...mehr

Zahnaufhellungen umsatzsteuerfrei

Bleaching aufgrund einer Vorerkrankung und –behandlung ...mehr

Sondennahrung unterliegt dem Regelsteuersatz

Qualifizierung von Sondennahrung als Getränk ...mehr

Leistungsänderungen in der Pflegeversicherung

Neuerungen durch das Fünfte SGB XI Änderungsgesetz ...mehr

Fahrtkosten für Hausbesuche

Ärztinnen und Ärzte können Aufwendungen für berufliche Fahrten grundsätzlich als Werbungskosten geltend machen. ...mehr

Abwehr von Gewerbesteueransprüchen

Ärztinnen und Ärzte erzielen grundsätzlich als freiberuflich tätige Personen Einkünfte aus „selbstständiger Arbeit“ und nicht aus „Gewerbebetrieb“. ...mehr

Kulturlinks

Im Frühjahr 2015 gibt es wieder viele interessante Veranstaltungen ...mehr

Raucherentwöhnung umsatzsteuerfrei

Raucher

BFH stuft Seminare als steuerfreie Heilbehandlung ein

Raucherentwöhnungsseminare

Der Bundesfinanzhof hat die Durchführung von Raucherentwöhnungsseminaren als umsatzsteuerfreie Heilbehandlung angesehen. Solche Veranstaltungen können als vorbeugende Maßnahme des Gesundheitsschutzes gelten, sofern eine medizinische Indikation vorliegt (Urt. v. 26.08.2014, XI R 19/12).

Sammelüberweisungen

Gleichzeitig sah der BFH die von Betriebsärzten vorgenommenen Sammelüberweisungen von Arbeitnehmern zur Teilnahme an solchen Seminaren zum Nachweis der gebotenen medizinischen Indikation als ausreichend an.

Stand: 25. Februar 2015

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Peter Fischernich Steuerberatung, Standort Giselastraße 26, 80802 München, +49 89 2777579-0