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Betriebs-Größenklassen 2016
Ausgabe:

Steuernews

Erbschaft- und Schenkungsteuer-Anpassungsgesetz

Bundesregierung präsentiert Gesetzentwurf ...mehr

Regelmäßige Fahrten zum Vermietungsobjekt

Vermietete Immobilie als regelmäßige Tätigkeitsstätte ...mehr

Umsatzsteueroption bei Vermietung

Vorsteuerabzug für Renovierungsleistungen ...mehr

Geldwäsche und Geldtransfer

EU-Mitgliedstaaten verabschieden neue Anti-Geldwäsche-Richtlinie ...mehr

Neues zu Arbeitgeberdarlehen

Gewährt der Arbeitgeber bzw. in seinem Auftrag ein Dritter dem Arbeitnehmer ein zinsverbilligtes Darlehen, erhält der Arbeitnehmer Zinsvorteile. ...mehr

Kauf von Gebrauchtimmobilien

Erhaltungsaufwand oder anschaffungsnahe Herstellkosten ...mehr

Betriebs-Größenklassen 2016

Das Bundesfinanzministerium legt die Abgrenzungsmerkmale jährlich neu fest. ...mehr

Betriebs-Größenklassen 2016

Finanzanalyse

Betriebsarten und -größen

Gemäß § 3 der Betriebsprüfungsordnung unterscheidet die Finanzverwaltung für Zwecke der Außenprüfung zwischen verschiedenen Betriebsarten und innerhalb dieser wiederum zwischen Groß-, Mittel-, und Kleinbetrieben. Das Bundesfinanzministerium legt die diesbezüglichen Abgrenzungsmerkmale jährlich neu fest. Die Einteilung dient zur Festlegung der Häufigkeit einer Betriebsprüfung.

Größenklassen 2016

Nach dem BMF-Schreiben v. 09.06.2015 (Az. IV A 4 - S 1450/15/10001) gilt als großer Handelsbetrieb ein solcher mit einem Umsatzerlös von mehr als € 8 Mio. oder einem steuerlichen Gewinn von über € 310.000. Als mittelgroßer Handelsbetrieb gilt ein Unternehmen mit einem Umsatzerlös von über € 1 Mio. bzw. einem Gewinn von über € 62.000. Für Kleinbetriebe gilt ein Umsatz von über € 190.000 bzw. ein Gewinn von mehr als € 40.000. Niedrigere Zahlen gelten u. a. für Fertigungsbetriebe oder freie Berufe.

Stand: 29. Juli 2015

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Peter Fischernich Steuerberatung, Standort Giselastraße 26, 80802 München, +49 89 2777579-0