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Steuerliche Förderung von Elektroautos
Ausgabe:

Steuernews

Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags

Höhere Grundfreibeträge und weitere Änderungen ...mehr

Steuerliche Förderung von Elektroautos

Bundesrat beschließt neuen Gesetzentwurf ...mehr

Lohnzuschläge für den Geschäftsführer

Keine betriebliche Notwendigkeit gegeben ...mehr

§ 6b-Rücklage auch für Auslandsimmobilien

Deutsche Regelung EU-rechtswidrig ...mehr

Reinigungskosten für Berufskleidung

Auch mittelbare Kosten steuerlich absetzbar ...mehr

Pauschalsteuer auf Sachzuwendungen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in diversen Urteilen den Anwendungsbereich der Pauschalbesteuerung eingegrenzt. ...mehr

Umsatzsteuer-Rückvergütung aus anderen EU-Staaten

Erstattungsanträge sind ausschließlich elektronisch zu übermitteln. ...mehr

Elektronisches Fahrtenbuch

Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg folgte der Finanzamtsauffassung. ...mehr

Steuerliche Förderung von Elektroautos

Aufladen eines Elektroautos

Bundesrat beschließt neuen Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Die Zulassungszahlen von Elektrofahrzeugen sind trotz bereits bestehender Steuerförderungen nicht zufriedenstellend. Es bedarf nach Auffassung des Bundesrates weiterer steuerlicher Anreize. Im Juli des Jahres hat der Bundesrat daher einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.

Sonder-AfA

Geplant ist u. a. eine Sonderabschreibung für neue Elektrofahrzeuge und Ladevorrichtungen im Betrieb.

Umweltprämie

Darüber hinaus soll eine Umweltprämie den Kauf von Elektrofahrzeugen fördern. Privatpersonen sollen beim Kauf eines reinen Elektrofahrzeugs einen Zuschuss von € 5.000 erhalten. Für Hybridfahrzeuge sind € 2.500 im Gespräch. Die Prämie soll in zwei Stufen, ab 2017 bzw. ab 2018, eingeführt werden. Die Stufen hängen jeweils vom Anteil der Zulassungen solcher Fahrzeuge an den gesamten Neuzulassungen ab.

Sonderrechte

Außerdem stimmte der Bundesrat im Juli einer Verordnung zur Einführung von Sonderrechten für Elektrofahrzeuge zu. Die Verordnung ermächtigt die Kommunen, Haltern von Elektrofahrzeugen Sonderrechte zu gewähren. Unter anderem sollen Fahrer von Elektrofahrzeugen die Busspur nutzen können, Parkplätze mit Ladesäulen reservieren oder kostenlos parken dürfen. Elektrofahrzeuge können auch im bestimmten Umfang von Zu- und Durchfahrtbeschränkungen ausgenommen werden. Zur Umsetzung der Vergünstigungen erhalten E-Autos besondere E-Kennzeichen.

Stand: 28. August 2015

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Peter Fischernich Steuerberatung, Standort Giselastraße 26, 80802 München, +49 89 2777579-0